Die öffentliche Akzeptanz von PV und somit der weitere Ausbau der Solarenergie hängt immer stärker davon ab, ob bereits versiegelte Flächen stärker für die PV genutzt werden. Ein effizientes Beispiel dafür ist die Parkplatz-PV, eine jüngst von der Politik geförderte Anwendung der PV, die sich sowohl für die Überdachung von Carports als auch für die flächendeckende Überdachung großer Parkplatzflächen eignet.
Die Vorzüge sind eindeutig: Doppelnutzung von bereits versiegelten Flächen, Schutz vor Sonne und Witterung und im Verbund mit Wallboxen und Ladesäulen kann der Strom direkt dort genutzt werden, wo er erzeugt wird.
Parkplatz-PV-Anlagen bieten heute Versorgungslösungen fernab individuell umgesetzter Eigenheim-Solarcarports: Im großen Stil können sie im Gewerbesegment und in der kommerziellen Nutzung einerseits die Eigenversorgung von Unternehmen und Gewerbeimmobilien mit Solarstrom sicherstellen. Andererseits können große Parkplatzanlagen zum Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und damit zur Verkehrswende beitragen. Der Imagegewinn ist ein positiver Faktor für die Betreiber, die so auch wirksame CO2-Einsparmaßnahmen umsetzen, ihren Klimaschutzverpflichtungen nachkommen und Wertschöpfung aus Parkplatzflächen generieren können. Nebenbei schont die Überdachung den Parkplatzbelag. Kommunen können mit Parkplatz-PV auf öffentlichen Parkplätzen in Verbindung mit Ladesäulen ihren Beitrag zur Mobilitäts- und Energiewende leisten.
Trotzdem muss Parkplatz-PV noch einige Hürden nehmen: Derzeit sind der Planungsaufwand sowie die Anforderungen aufgrund baurechtlicher Vorgaben noch höher als im Vergleich zu traditionellen Dachanlagen, ebenso die Investitionskosten, schließt man die speziellen Überdachungskonstruktionen in die Berechnung mit ein.
Wissenschaftler vom Forschungszentrum Jülich und der RWTH Aachen haben jüngst in einer geospatialen Flächenanalyse in Einklang mit der bestehenden Gesetzgebung das Potenzial von Parkplatz-PV in Deutschland ermittelt. Sie kommen in der Studie zu der Schlussfolgerung, dass für bereits bestehenden Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen insgesamt ein technisches Potenzial von 24,6 Gigawatt, für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen insgesamt 22,2 Gigawatt und für solche mit mehr als 100 Stellplätzen ein Potenzial von insgesamt 16,5 Gigawatt bestehen. Dabei weist der Bundesstaat Nordrhein-Westfalen mit 5 Gigawatt das größte Potenzial auf.
Das Problem: Die in verschiedenen deutschen Bundesländern verabschiedeten Verpflichtungen zu Parkplatz-PV gelten derzeit nur für Neubauten, nicht für Parkplätze im Bestand. Eine PV-Pflicht bei neuen Parkplatzen gibt es in Deutschland in den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Um die Parkplatz-PV weiterhin in Deutschland zu fördern, wurde diese Anwendung mit dem Solarpaket I, das die Bundesregierung im Mai 2024 verabschiedete, in das Untersegment „besondere Solaranlagen“ aufgenommen. Diese Anlagen haben nun einen eigenen Höchstwert von 9,5 ct/kWh. Ob Parkplatz-PV förderfähig ist, hängt in Deutschland weiterhin davon ab, ob die Überdachung als bauliche Anlage gewertet wird – falls dies der Fall ist, liegt die Vergütung wie bei normalen Freiflächenanlagen bei 7 ct/kWh.
In Frankreich ist die Gesetzgebung schon einen Schritt weiter: Dort wurde im Juli 2023 eine allumfassende PV-Pflicht auf Parkplätzen (Neubauten und Bestand) mit einer Fläche ab 1.500 Quadratmetern eingeführt.
Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg zeigt, wie staatliche Förderung für Parkplatz-PV funktionieren kann: 1,5 Millionen Euro stellt das Land für 10 Projekte zur Verfügung. Die Förderung liegt dem Programm „Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zugrunde.
Im Vergleich zu Dachanlagen fallen bei Parkplatz-PV-Anlagen 50 Prozent höhere Kosten an – dies ist der Unterkonstruktion, auf der die Module installiert werden, geschuldet. Bei einer Vergütungshöhe von 7 ct/kWh lohnt sich die Installation nur, wenn von Synergieeffekten profitiert werdenkann. Diese können das Laden von Elektrofahrzeugen, aber auch die Verringerung von Netzstrombezug eines Unternehmens sein. Darüber hinaus muss freilich der Nutzen durch die Parkplatz-Überdachung wie Schonung des Parkplatzbelags und Schutz der Fahrzeuge vor Witterungseinflüssen in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einbezogen werden.