Im Interview gibt Lars Petereit, Leiter Digitale Energiewende und Elektrifizierung, beim Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), einen kurzen Einblick, was die Neuregelung von §14a EnWG für die Zukunft der Verteilnetze bedeutet. Noch mehr ins Detail geht das Webinar „Wärmepumpe, Wallbox & Batteriespeicher: Was bedeutet die Neuregelung von §14a EnWG in der Praxis?“ am 14. Mai.
Bis 2030 sollen nach den Plänen der Bundesregierung mindestens 6 Millionen Wärmepumpen und 15 Millionen Elektrofahrzeuge an das Stromnetz angeschlossen werden. Was ändert sich schon jetzt für die Verteilnetzbetreiber (VNB) mit der Neuregelung der Bundenetzagentur (BNetzA)?
Mit der Festlegung des 14a ist der BNetzA einen guten Kompromiss zwischen Verbraucher- und Netzbetreiberinteressen gelungen. Das Wichtigste zuerst: Seit diesem Januar dürfen Netzbetreiber den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit dem Hinweis auf mögliche Engpässe verweigern. Nur wenn nachweislich eine akute Überlastung droht, kann der Netzbetreiber den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär drosseln. Im Klartext: 14a ist also eine reine Notbremse und kein Instrument, das regelmäßig und dauerhaft angewendet werden soll.
Erst ein Prozent der Verbraucher verfügt über intelligente Messsysteme. Wie schnell kann der Umstieg überhaupt gelingen?
Ab 2025 müssen Wärmepumpen und Co. wegen des festgelegten Pflichtrollouts direkt mit einem intelligenten Messsystem installiert werden, sprich die Smart Meter-Abdeckung steigt. Der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher muss endlich spürbar werden: mehr Preistransparenz, reduzierte Netzentgelte und perspektivisch auch dynamisches Steuern. Wir dürfen aber nicht nur die Kundenseite betrachten. Jahrelang haben die VNB eine der wichtigsten Aufgaben verschlafen: die Netze ausbauen, digitalisieren und fit machen für die Energiewende. Was im überwiegenden Teil der Verteilnetze zum Erfolg von 14a fehlt, ist die notwendige Sensorik.
Führt die Umsetzung von §14a EnWG also dazu, dass wir weniger Netzausbau benötigen?
Schon heute gibt es die Pflicht zum Netzausbau, die aber weder rechtzeitig eingehalten noch effektiv kontrolliert wird. Mangelnde Planungsressourcen, lange Genehmigungsverfahren und nicht zuletzt ausbleibende Eigenkapitalausstattung der VNB sind die eigentlichen Probleme des verlangsamten Netzausbaus. 14a ist hierfür keine Allheilmittel. Letztendlich ist vielmehr entscheidend, dass 14a zum Startschuss für eine marktliche Flexibilität durch zeitvariable Netzentgelte wird. Der Anfang ist gemacht, bis zum wirklich smarten Energiesystem liegt jedoch noch ein weiter Weg vor uns.
Im Webinar „Wärmepumpe, Wallbox & Batteriespeicher: Was bedeutet die Neuregelung von §14a EnWG in der Praxis?“ am 14. Mai um 11 Uhr diskutieren wir diese und weitere Fragen detailliert mit juristischer Einschätzung von Anna von Bremen, Kanzlei Osborne & Clark, und einem Blick in die Praxis von Sebastian Mahlow, Geschäftsführer der ison GmbH.