Geschäftsmodelle für Erneuerbare: Energiearbitrage, Hybridkraftwerke und PPAs

Branchenneuigkeiten– 16. Mai 2024 | Sarah Hommel de Mendonça

Kraftwerke mit Großspeichern bieten verschiedene Vermarktungsformen. Bei der sogenannten Energiearbitrage handeln Betreiber den Strom an der Strombörse und erzielen damit Gewinne. Dabei werden Preisunterschiede an der Strombörse durch Zwischenspeicherung gewinnbringend genutzt, um mit dem Stromhandel Gewinne zu erzielen.

Vor allem Hybridkraftwerke eignen sich als Großkraftwerke der Zukunft bestens für versatile Vermarktungsformen, denn hier wird der Strom durch Sonne oder Wind (oder beide kombiniert: vorteilhaft aufgrund der sich ergänzende Produktionszeiten und Kosteneinsparung durch einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt) günstig erzeugt, der zugehörige Großspeicher ermöglicht dessen zielgerichtete Bereitstellung und Vermarktung an der Strombörse.

So wird der Strom gespeichert, wenn der Preis niedrig ist oder viel erneuerbarer Strom erzeugt wird, das Netz möglicherweise überlastet ist oder Anlagen von Abregelung bedroht sind. Wenn der Preis im Anschluss wieder die Marke der wirtschaftlichen Rentabilität für einen Verkauf überschreitet, wird der im Speicher vorhandene Strom ins Netz eingespeist.

Power Purchase Agreements (PPAs), in der Regel individuell ausgehandelte, langfristige Stromlieferverträge, sind ein weiteres flexibles und marktorientiertes Geschäftsmodell für die erneuerbaren Energien. Durch die direkte Erzeuger-Abnehmer-Beziehung garantieren PPAs das bestmögliche Matching von Stromerzeugung und -Verbrauch.

Der PPA-Markt erfuhr zur Zeit der ukrainekonfliktbedingen Energiekrise ein Allzeithoch, doch auch nach deren Abklingen entwickeln sich PPAs im Unternehmensbereich dynamisch. Denn diese haben durch langfristige, grüne Stromlieferverträge die Möglichkeit der Absicherung gegen Preissprünge und können damit gleichzeitig ihren Dekarbonisierungsverpflichtungen nachkommen.

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